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Pflichtangaben in Rechnungen
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Nachdem die Finanzverwaltung vermehrt Umsatzsteuer-Sonderprüfungen durchführt und dabei verstärkt auf die Einhaltung der Pflichtangaben in Rechnungen achtet, erlaube ich mir, Sie nochmals an die zwingend erforderlichen Pflichtangaben in Rechnungen hinzuweisen.
Die Rechnungsangaben sind für Sie zum einen im Hinblick auf Ihre Rechnungserstellung wichtig und bitte zu beachten.
Gleichzeitig ist es erforderlich, eingehende Rechnungen Ihrer Lieferanten etc. auf die Angaben zu überprüfen, da sie zwingende Voraussetzung für den Vorsteuerabzug sind. Erst dann, wenn eine solche ordnungsgemäße Rechnung vorliegt, ist der Vorsteuerabzug möglich!!!
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1. Name und Anschrift des leistenden Unternehmers |
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2. Name und Anschrift des Leistungsempfängers |
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3. Steuernummer oder USt-Identifikationsnummer |
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4. Menge und handelsübliche Bezeichnung des Gegenstandes oder Art und Umfang der Leistung |
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5. Ausstellungsdatum der Rechnung |
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6. Fortlaufende Rechnungsnummer |
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7. Zeitpunkt der Lieferung bzw. Dienstleistung (auch wenn das Lieferdatum oder das Leistungsdatum mit dem Rechnungsdatum übereinstimmen) |
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8. Nettobetrag (nach Steuersätzen getrennt) |
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9. Umsatzsteuer (nach Steuersätzen getrennt) |
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10. Bruttobetrag |
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11. Im voraus vereinbarte Entgeltsminderungen |
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12. Hinweis auf Steuerbefreiungen oder KleinunternehmerschaftHinweis auf die zweijährige Aufbewahrungspflicht bei Grundstückleistungen an Privatpersonen |
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13. Hinweis auf Verlagerung der Steuerschuldnerschaft nach § 13 b Umsatzsteuergesetz |
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Insbesondere möchte ich Sie auf die Pflichtangabe des Lieferdatums/Leistungsdatums hinweisen. Zusätzlich zum Ausstellungsdatum der Rechnung ist das Lieferdatum oder Datum der Dienstleistungsausführung anzugeben. Das Lieferdatum/Leistungsdatum ist auch dann anzugeben, wenn es mit dem Rechnungsdatum übereinstimmt!
Hinweis: Rechnungen sind innerhalb von sechs Monaten nach Leistungserbringung auszustellen!
Ich weise darauf hin, dass auch bei Dauerschuldverhältnissen (Mietverträge, Leasingverträge, etc) die oben genannten Rechnungsvoraussetzungen zu beachten sind.
Bei einer auf elektronischem Weg übermittelten Rechnung müssen die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts gewährleistet sein. Dies ist u.a. durch eine qualifizierte elektronische Signatur gewährleistet
Achtung: Bei nicht ordnungsgemäßen Belegen wird der Vorsteuerabzug versagt!
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Dies ist ein Service der
Birgit Eckhoff Steuerberaterin Blankeneser Hauptstraße 97/Mitteltreppe/Ecke Brandts Weg 22587 Hamburg
Postfach 55 02 24 22562 Hamburg
Tel. (040) 86 69 03 28 Fax (040) 86 69 03 31
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Falls Sie noch weitere Fragen haben, senden Sie uns eine Email - wir rufen Sie gern zurück!
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